Übersetzt aus dem englischen Text mit Google Translate
1. ZAHLUNG
Der Kunde ist verpflichtet, die vollständige Chartergebühr an ABA VELA gemäß den in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Beträgen und Zahlungsbedingungen zu entrichten. Die Chartergebühr kann bar, per Kreditkarte oder per Banküberweisung bezahlt werden. Sämtliche Banküberweisungsgebühren trägt der Kunde. ABA VELA behält sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Buchungsbestätigung eingeht und/oder wenn die vollständige Zahlung nicht spätestens 15 Tage vor Beginn der Charter erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, die Crew-Liste spätestens 7 Tage vor Beginn der Charter online auszufüllen und per E-Mail eine Kopie eines gültigen Skipperscheins sowie des VHF-Funkzeugnisses (Sprechfunkzeugnis) zu übermitteln, auf denen Lizenznummern und Fotos deutlich erkennbar sind.
2. CHARTERGEBÜHR
Die Chartergebühr umfasst ausschließlich die Nutzung des Schiffes. Sie beinhaltet keinen Skipper, keine Treibstoffkosten und keine Liegegebühren in anderen Marinas während der Charterperiode. ABA VELA übergibt dem Kunden das Schiff in seetüchtigem Zustand, sauber, mit vollen Treibstoff- und Wassertanks, Kochgas, Bettwäsche und Handtüchern für alle in der Crew-Liste aufgeführten Personen. Der Kunde ist verpflichtet, das Schiff im selben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Alle Einrumpfboote verfügen über einen Jahresliegeplatz in der ACI Marina Split. Für Katamarane ist der Tagesliegeplatz für den Check-in-Tag (Samstag Nachmittag bis Sonntag 12:00 Uhr) sowie für den Check-out-Tag (Freitag Nachmittag bis Samstag 12:00 Uhr) bezahlt.
3. ÜBERNAHME
ABA VELA übergibt das Schiff in seetüchtigem Zustand, entsprechend dem Check-in-Dokument ausgestattet, sauber und am in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum charterbereit. Sollte ABA VELA nicht in der Lage sein, das gebuchte Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen, wird innerhalb von 24 Stunden ein geeignetes Ersatzschiff mit ähnlichen oder besseren Eigenschaften zur Verfügung gestellt. Wird innerhalb dieser Frist kein geeignetes Ersatzschiff bereitgestellt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die vollständige Rückerstattung der Chartergebühr zu verlangen. Bei einer Samstag-Samstag-Charter beginnt das Check-in-Verfahren nach 17:00 Uhr. Im Falle einer erheblichen Störung während der Charterperiode muss der Kunde ABA VELA unverzüglich informieren. ABA VELA behebt die Störung innerhalb von 24 Stunden, sofern sich das Schiff in kroatischen Hoheitsgewässern befindet. Wird die Störung nicht innerhalb von 24 Stunden behoben, kann der Kunde eine Rückerstattung in Höhe der täglichen Chartergebühr für jeden weiteren 24-Stunden-Zeitraum des Nutzungsausfalls verlangen. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Bei der Übernahme hat der Kunde die Seetüchtigkeit des Schiffes sowie sämtliche in der Check-in-Liste aufgeführten Gegenstände zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind vor Unterzeichnung in der Check-in-Liste festzuhalten. Der Kunde hat das Schiff an dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum an ABA VELA zurückzugeben. Bei einer Samstag-Samstag-Charter muss das Schiff am Freitag vor 17:00 Uhr mit vollem Treibstofftank zur Basis zurückgebracht werden. Der Kunde hat das Schiff am Samstag bis 09:00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Rückgabe wird dem Kunden für Verzögerungen bis zu 3 Stunden die tägliche Chartergebühr berechnet. Bei Verzögerungen von mehr als 3 Stunden wird das Dreifache der täglichen Chartergebühr berechnet, zusätzlich zu allen kommerziellen Verlusten oder Kosten, die ABA VELA infolge der Verspätung entstehen.
4. KAUTION
Vor dem Check-in hat der Kunde eine rückzahlbare Kaution (in bar oder per VISA- oder MasterCard-Vorautorisierung) im Marina-Büro von ABA VELA zu hinterlegen. Die rückzahlbare Kaution für Bareboat-Charter beträgt EUR 1.000, EUR 2.000 oder EUR 2.500, abhängig vom Schiffstyp. Für Regatten ist zusätzlich eine rückzahlbare Kaution in Höhe von EUR 1.000 zu leisten. Eine nicht rückzahlbare Kautionsversicherung (Damage Waiver) ist ebenfalls möglich. Die Kaution deckt alle möglichen Schäden, Verluste und/oder Mängel am Schiff während der Charterperiode ab. Wird das Schiff rechtzeitig, unbeschädigt, vollständig ausgestattet und mit vollem Treibstofftank zurückgegeben, wird die Kaution nach einer Unterwasserinspektion spätestens am Samstag um 09:00 Uhr zurückerstattet.
5. VERSICHERUNG
Das Schiff ist durch eine Vollkaskoversicherung (Kasko) versichert, die Risiken und Schäden abdeckt, welche den Kautionsbetrag übersteigen, bis zum vollen Wert des Schiffes. Die Police umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Passagier-Versicherung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten gemäß der Crew-Liste. Schäden oder Unfälle, die nicht unverzüglich dem nächstgelegenen Hafenamt und ABA VELA gemeldet werden, sind nicht durch die Versicherung gedeckt, und der Kunde trägt die volle Verantwortung. Persönliche Gegenstände der Passagiere sind nicht durch die Schiffsversicherung abgedeckt.
6. VERANTWORTUNG DES KUNDEN
Der Kunde haftet für die Beschlagnahmung des Schiffes durch Behörden aufgrund rechtswidriger Handlungen (z. B. gewerbsmäßiger Fischfang oder unerlaubte Entfernung von Unterwasserantiquitäten usw.). Im Falle einer Kollision mit einem anderen Boot oder mit Land, Diebstahl der Yacht oder der Ausrüstung hat der Kunde unverzüglich das nächstgelegene Hafenamt oder die Polizeidienststelle zu informieren und eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, ABA VELA über alle Arten von Unfällen zu informieren. Der Kunde darf in andere Schengen-Mitgliedstaaten (z. B. Italien, Slowenien, Griechenland) ohne zusätzliche Grenzformalitäten navigieren. Die Navigation in Nicht-Schengen-Staaten (z. B. Montenegro oder Albanien) erfordert die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins/Skipperscheins und einer VHF-Lizenz sein oder das Kommando über das Schiff einem Crewmitglied übertragen, das im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist. Der Kunde darf keiner Person, die nicht in der Crew-Liste aufgeführt ist, gestatten, das Schiff zu führen oder das Schiff für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Darüber hinaus hat der Kunde unter sicheren Wetterbedingungen zu segeln und darf ohne vorherige Zustimmung von ABA VELA nicht an Regatten teilnehmen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Charterperiode regelmäßig den Motorölstand zu überprüfen und haftet für Motorschäden, die durch unzureichenden Ölstand entstehen. Der Unterwasserbereich des Schiffes wird am Ende jeder Charter von einem Taucher inspiziert. Der Kunde haftet für alle Schäden, Verluste oder Mängel am Schiff, die während der Charterperiode entstehen.
7. VERTRAGSBEENDIGUNG
Kann der Kunde aus welchem Grund auch immer das gebuchte Schiff nicht übernehmen, kann er (mit vorheriger Zustimmung von ABA VELA) einen anderen Kunden finden, der den Vertrag mit ABA VELA für dasselbe Schiff und denselben Zeitraum abschließt. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden behält ABA VELA ein:
- 20 % der Chartergebühr bei Stornierungen 60 Tage oder mehr vor Beginn der Charter
- 50 % bei Stornierungen zwischen 30 und 59 Tagen vor Beginn der Charter
- 100 % bei Stornierungen weniger als 30 Tage vor Beginn der Charter
Erscheint der Kunde am Check-in-Tag nicht und informiert ABA VELA nicht über eine Verspätung, wird die Buchung als storniert behandelt.
8. BESCHWERDEN
ABA VELA berücksichtigt ausschließlich Beschwerden, die während des Check-out-Verfahrens schriftlich eingereicht und vom Kunden unterzeichnet sowie im Check-out-Dokument vermerkt wurden.
9. GERICHTSSTAND
Alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten sind einvernehmlich beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, ist das zuständige Gericht in Split, Kroatien, ausschließlich zuständig.